Anwaltliche Gebühren

Wir klären die Vergütungsfrage vor Übernahme des Mandats

Unsere Honorare sind fair und zahlbar - wir finden für jeden Mandanten die passende Vereinbarung.

 

Grundsätzliches:

Die Rechtsanwaltsgebühren sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert) sowie dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Streiten sich die Parteien z. B. um Geld, entspricht der Wert dem Betrag der geltend gemacht oder abzuwehrenden Forderung.

 

Außerdem ist auch die Vereinbarung von Vergütungen (Stundenhonorar, Pauschalhonorar, Erfolgshonorar) möglich, was für den Mandanten im Einzelfall günstiger sein kann.

 

Für Rechtsschutzversicherte führen wir die gesamte Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft, angefangen bei der Einholung der Deckungszusage.

 

Gewinnt man einen Rechtsstreit, trägt die Gegenseite regelmäßig die Kosten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel im Arbeitsrecht: Hier trägt jede Partei Ihre erstinstanzlichen Kosten selbst.